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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

DATA Connecting im folgenden DC abgekürzt
1. Geltung, Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen
ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Dies sind
Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung, werden die AGB´s durch den Kunden
anerkannt und dieser verzichtet auf soweit vorhandene eigene
Geschäftsbedingungen.
2. Angebote: Schriftliche und mündliche Angebote von DC sind
freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet
sind. Angestellte von DC sind nicht befugt, verbindliche
Angebote zu machen.
3. Preise: Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise
sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen
sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung
und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit
mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen
gegen den Kunden sofort fällig.
4. Gefahrenübergang: Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des
Kunden. Sobald die Ware das Lager von DC verlassen hat, geht
die Gefahr auf den Kunden über. Auf Wunsch wird die Ware beim
Versand entsprechend dem Warenwert versichert.
5. Lieferfrist: Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen
angegeben und sind nicht verbindlich; wir werden uns um ihre Einhaltung
bemühen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen,
Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei
sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt
sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkung.
Wird die Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten,
kann der Besteller unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche vom
Vertrag zurücktreten. Hierzu ist es jedoch notwendig, daß der Besteller
uns vorher eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt
hat. Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, Deckungskäufe
vorzunehmen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche oder
sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerung
gegen uns zu machen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
6. Zahlungsbedingungen: Zahlungen werden, wenn nicht anders
vereinbart, ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig.
Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich
vom Transporteuer über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung
ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Der Kunde trägt
die Beweislast der Zahlung.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen von
mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug
des Kunden ist DC berechtigt, Mahngebühren von mindestens € 10
zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro
zu übergeben. Der Kunde trägt alle dadurch anfallenden Kosten.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen
des Käufers. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert
in Rechnung gestellt werden.
7. Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt,
das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde darf die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des
Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus
der Weiterveräußerung entstehende Forderungen in voller Höhe
an DC ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/
Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
ab. DC nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
von DC, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichtet sich
DC, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen
um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers
den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben
8. Mängelrügen, Gewährleistung: Waren, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
Fertigungs- oder Materialfehler aufweisen, welche
den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern,
werden unter Ausschluß sonstiger Ansprüche nach unserer
Wahl unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht, sofern der
Besteller die Ware sofort untersucht hat und uns die Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat. Im Falle
von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu
beschreiben. Das entfernen von Markierungen, Aufklebern und
anderen zur Identifikation benötigten Kennzeichnungen auf der
Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung. Die
Ware ist uns unverzüglich zurückzugeben. Transportschäden sind
unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen. Da wir auf die Verwendung
unserer Waren durch den Besteller keinen Einfluß haben
und den Verwendungszweck üblicherweise nicht kennen, haften
wir weder für die Eignung unserer Waren für den beabsichtigten
Verwendungszweck noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung
entstehen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Mangelfolgeschäden.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl,
kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen setzt die völlige Begleichung
aller unserer fälligen Forderungen gegen den Besteller voraus.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegen unsere
Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig.
9. Haftungsbeschränkung: Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
10. Herstellergarantie: CD ist gegenüber Kunden im Rahmen deren
Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet
Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Entgegennahme
solcher Waren erfolgt in Ausnahmefällen nur auf
Kulanz und beschränkt die Haftung in solchen Fällen auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. CD kann eine solchermaßen entgegengenommene
Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden
zurückreichen, ohne daß CD gegenüber dem Kunden aus dem
Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar
haftet.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Weiden, Gerichtsstand
ist Weiden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Besteller
auch an jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand
zu verklagen. Zwischen den Parteien wird ausschließlich das
innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12. Schlußbestimmungen: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich
zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
Datenschutz
Gemäß § 26 (1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß
sämtliche kunden- und lieferantenbezogene Daten mit Hilfe
der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert
und verarbeitet werden.

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