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E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht gemäß der gesetzlichen Grudlage durch das Wachstumschancengesetz. Die E-Rechnung (X-Rechnung, ZugFerd) 

unterscheidet sich im Format. Die X-Rechnung ist im XML-Format erstellt und die ZugFerd-Rechnung wird in Form eines PDF/A Dokuments mit eingebettem XML-Datensatz erstell.

Es gibt Ausnahmen bei der E-Rechnungspflicht (E-Rechnung gemäß EU-Norm 16931. Übergangsfristen bis zum 01. Januar 2028 unter bestimmten Voraussetzungen:

2025/2026 Papierrechnung - E-Rechnung (EN-16931) - sonstige elektronisches Format (z.B. PDF) (mit Zustimmung des Kunden) - EDI-Verfahren (mit Zustimmung des Kunden)

2027 Papierrechnung  (nur für Unternehmen mit <_ 800.000 € Umsatz in 2026 erlaubt) - E-Rechnung (EN-16931) - sonstige elektronisches Format (z.B. PDF) nicht erlaubt - EDI-Verfahren (mit Zustimmung des Kunden)

2028 auch keine Papierrechnung mehr

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