Zum 01.01.2025 steigt die Minijobgrenze auf 556 € und der Mindestlohn auf 12,82 €.
Beitragsbemessungsgrenzen:
Krankenversicherung: 66.150 €
Rentenversicherung: 96.600 €
euBP ab 01.01.25 müssen auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung digital übermittelt werden. Sie können für 2025 jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen.