Ab dem 1. Januar 2025 gilt im B2B Bereich die elektronische Rechnungsstellung als Pflicht gemäß der gesetzlichen Grudlage durch das Wachstumschancengesetz. Die E-Rechnung (X-Rechnung, ZugFerd)
Zum 01.01.2025 steigt die Minijobgrenze auf 556 € und der Mindestlohn auf 12,82 €.
Beitragsbemessungsgrenzen:
Die Regierung passt die Grenzen für den Eintritt in die Buchführungspflicht an.